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gesundes Essen

Leistungsspektrum

Aufgrund meiner Qualifikationen kann ich Ihnen sowohl Ernährungsberatung (§ 20 SGB) als auch Ernährungstherapie (§43 SGB) anbieten.

Bei Vorlage einer medizinischen Notwendigkeitsbescheinigung, die Sie direkt und unkompliziert bei Ihrem Hausarzt bekommen, übernehmen die Krankenkassen meist zwischen 80 und 100% der Kosten für Ernährungstherapie.

Sollten Sie ernährungsrelevante Themen vermissen die nicht im Portfolio sind, sprechen Sie mich an! 

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